📍 St.-Nikolaus-Straße 4, 39030 Oberwielenbach (BZ) ✉ nachbarschaftoberwielenbach@gmail.com
Südtirol · Italien
Bürgerservice

Wer ist Mitglied?

Mitgliedschaft in der Nachbarschaft entsteht durch dauerhafte Ansässigkeit – nicht durch Antrag. Die Voraussetzungen, was Mitgliedschaft bedeutet und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind.

4 Jahre

Vier Jahre dauerhaft in Oberwielenbach – und du bist Mitglied.

Jeder Bürger, der vier Jahre dauerhaft in Oberwielenbach ansässig ist, wird automatisch Mitglied der Nachbarschaft. Es braucht keinen Antrag, keine Aufnahmeprüfung, keine Beiträge zur Aufnahme. Wer bleibt, gehört dazu.

Was Mitgliedschaft bedeutet

Rechte und Pflichten

Stimmrecht

Jedes Mitglied hat in der Vollversammlung eine Stimme – bei Wahlen, bei Beschlüssen, bei Satzungsänderungen. Die Vollversammlung entscheidet über alle wichtigen Belange.

Nutzungsrechte

Mitglieder haben Anspruch auf die Nutzung des gemeinsamen Vermögens – Wald, Weide, Wegerechte. Die konkrete Aufteilung regeln die Nutzungsbestimmungen.

Wählbarkeit

Wählbar in den Ausschuss sind nur Mitglieder. Wer Verantwortung übernehmen will, kann zum Präsidenten, Stellvertreter, Kassier oder Waldbeauftragten gewählt werden.

Pflichten

Mitglieder halten die Nutzungsbestimmungen ein, leisten beschlossene Arbeitsschichten und tragen die mit der Mitgliedschaft verbundenen Lasten – sprich: man hilft mit.

Häufige Fragen

Was du wissen solltest

Wann beginnt's?

Sobald du vier Jahre dauerhaft in Oberwielenbach gemeldet bist – als hauptmeldewohnsitzliche Ansässigkeit. Zweitwohnsitz oder vorübergehende Anmeldung zählen nicht.

Brauch ich einen Antrag?

Nein. Die Mitgliedschaft entsteht automatisch. Wer in den Wählerlisten der Gemeinde Percha eingetragen ist und die Ansässigkeitszeit erfüllt, ist nutzungsberechtigter Bürger im Sinne des Landesgesetzes.

Was kostet's?

Die Mitgliedschaft selbst kostet nichts. Beiträge oder Umlagen können von der Vollversammlung beschlossen werden – etwa für gemeinsame Investitionen oder Arbeiten.

Was, wenn ich wegziehe?

Mit dem Wegzug aus Oberwielenbach endet die Mitgliedschaft. Es gibt keine Übertragbarkeit – Mitgliedschaft ist an die Person und den Wohnsitz gebunden, nicht an Erbe oder Eigentum.

Rechtsgrundlage

Art. 3 der Satzung der Nachbarschaft Oberwielenbach in Verbindung mit dem Landesgesetz Nr. 16 vom 12.06.1980 (Regelung der bürgerlichen Nutzungsrechte) und dem Landesgesetz vom 07.01.1959 Nr. 2.

Fragen zur Mitgliedschaft?

Schreib uns einfach – wir klären, ob und seit wann du dabei bist.

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